Das Recht zur Zeugnisverweigerung
Die Zeugnisverweigerung ist die Ablehnung, eine Aussage vor Gericht zu machen, letztere kann erzwungen werden (Haft bis zu 6 Wochen). Das Recht zur Zeugnisverweigerung besteht nur bei Verlobten, Ehegatten, nahen Verwandten, Ärzten und Geistlichen.
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