Umziehen in neue Immobilien

Bevor Sie für einen Umzug in neue Immobilien mit Garagentor ein Umzugsunternehmen beauftragen, stellt sich erst einmal die Frage, wie Sie die alte Wohnung kündigen müssen. Dabei muss beachtet werden, dass die Wohnung unbedingt schriftlich gekündigt werden muss. Unwirksam sind ein Telegramm, eine E-Mail, ein Fax und eine mündliche Kündigung. Mit der Hand muss der Mieter dann unter das Kündigungsschreiben seinen Namen setzen. Den Namen nur zu drucken, reicht hier nicht aus. Nicht begründet werden muss die Kündigung. Also muss die Erklärung keinen weiteren Zusatz enthalten. Dies ist zu beachten, bevor man ein Umzugsunternehmen für den Umzug beauftragt. Im Gegensatz dazu muss der Mieter eine fristlose Kündigung mit einer Begründung versehen. Der Mieter muss den Zugang des Kündigungsbriefes beweisen, wenn der Vermieter bestreitet diesen erhalten zu haben. Kann der Mieter dies nicht leisten, muss er noch einmal kündigen, neue Kündigungsfristen beachten und die Miete weiter bis zum Ablauf der neuen Kündigungsfrist zahlen. Daher sollte der Mieter das Kündigungsschreiben wie alle anderen wichtigen Briefe an den Vermieter per Einschreiben versenden. Dabei reicht ein einfaches Einschreiben jedoch nicht aus. Denn auch so lässt sich nicht hundertprozentig belegen, dass der Vermieter den Brief auch erhalten und gelesen hat. Es empfiehlt sich daher ein Übergabeeinschreiben. Der Vermieter erhält hier einen Rückschein, den er beim Empfang des Kündigungsschreibens signieren muss. Das Einwurfeinschreiben ist im Vergleich dazu eine preiswertere Möglichkeit. Auf einem Auslieferungsbeleg, der bei der Post dokumentiert wird, bestätigt der Postbote den Einwurf in den Briefkasten des Vermieters. Um den Zugang des Schreibens zu beweisen, reicht dies in aller Regel aus. Auch dies sollte man bedenken, bevor man ein Umzugsunternehmen für den Umzug beauftragt. Das Kündigungsschreiben kann an den Vermieter auch in Gegenwart eines neutralen Zeugen übergeben werden, wenn die Kosten für das Einschreiben gespart werden sollen. Dass der Briefumschlag das Kündigungsschreiben auch beinhaltet, sollte der Zeuge bestätigen können.

Autor: nico123 - Webseite