Geregelte Übernahme eines Unternehmens

Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist nicht immer einfach. Meistens kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, weil der noch aktuelle Inhaber aus Altersgründen aus der Firma ausscheiden muss. In diesem Falle muss schon zeitig über eine gute Maßnahme nachgedacht werden, sodass dieser Unternehmenskauf ohne großen Aufwand verläuft. Am Anfang muss analysiert werden, welchen finanziellen Wert der Betrieb letztlich vorweisen kann. Dabei ist es oftmals nicht gut, einzig auf interne Maßnahmen zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu setzen, da diese Ergebnisse häufig verzerrt werden. Besser ist es, einen nicht aus der Firma kommenden Finanzfachmann zu beauftragen, sodass der denkbare Erwerber bei dem Firmenverkauf nicht über den Tisch gezogen wird. Darüber hinaus muss der Betrieb wirtschaftlich rentabel produzieren, sodass letztlich ein Verkauf ausführbar wird. Arbeitet der Betrieb nicht wirtschaftlich rentabel, muss besser über eine simple Schließung nachgedacht werden. Arbeitet der Betrieb grundsätzlich rentabel, indess nur sehr gering, können zugeführte Finanzen helfen, um der Betrieb ökonomisch rentabler führen zu können. Beim Anbieten eines Betriebes muss zudem vorher genau besprochen werden, was für Kenntnisse der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der alte Firmeninhaber sollte vorab einen Steckbrief erstellen, in dem er genau festlegt, was für Eignungen der Inhaber in Spe vorlegen können sollte. Auf diese Weise kann man Hindernisse bereits im Vorwege hervorragend angehen und es entstehen später keine Debatte über die Führung der Firma. Der alte Inhaber muss außerdem überlegen, was für rechtliche Hintergründe ein Verkauf zur Folge hat und ob es sinnvoll wäre, dem aktuellen Inhaber eine ändernde Anpassung der rechtlichen Form nahe zu legen. Wenn der Unternehmensverkauf ausgeführt werden soll, wäre es beinahe immer richtig, einen nicht aus der Firma kommenden Beirat zu beauftragen. Dieser Prüfer könnte punktuell prüfend in den Verlauf eingreifen und aufkommende Fragen beantworten, die beim Ablauf vorkommen. Besonders richtig ist ein Unternehmensbeirat, wenn der vorherige Eigner auch nach der gesetzlichen Veräußerung einen kleinen Firmenanteil und an der Mitbestimmung im Unternehmen nehmen will oder nicht gleich alle Kompetenzen auf den neuen Inhaber übereignet werden sollen. Das Prüforgan ist grundsätzlich frei wählbar, es bietet sich indess an, Personen aus dem nahestehenden sozialen Umfeld der Firma zu bestimmen. Das könnte beispielsweise der allg. Berater von Steuern, ein Angestellter einer Bank oder ebenso ein geprüfter Berater sein. Dieser Unternehmensberater ist indess vor allem eine geldabhängige Überlegung, kostengünstig sind diese Prüfer oftmals allerdings nicht.

Ralph Schuenemann
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Autor: Raschel - Webseite