Der Begriff Abitur kommt aus dem lateinischen und bedeutet die Reifeprüfung. Nach diesem auch Matura oder Maturität genannten Vorgang (allgemeine Hochschulreife) erhält ein Schüler der gymnasialen Oberstufe einen Abschluss, der Sie oder Ihn zum Hochschulstudium berechtigt. Mit dem Fach-Abitur wird nur ein Studium bestimmter Fächer an bestimmten Hochschulen ermöglicht. Das Abitur wurde in Deutschland erstmals im Jahre 1788 in Preußen an den humanistischen Gymnasien eingeführt. Das Abitur-Zeugnis enthält eine Beurteilung der Leistungen in der Abitur-Prüfung, in den Leistungs- und in den Grundkursen.
Es werden insgesamt die Ergebnisse (Noten) aus 22 Grund- und sechs Leistungskurse, eine Facharbeit (oder ähnlichen Nachweis) und das Abitur selbst (drei Fächer schriftlich und ggf. mündlich, ein viertes Fach nur mündlich) zusammengerechnet. Das Abitur gilt als bestanden, wenn von insgesamt 840 Punkten mindestens 280 Punkte erreicht werden. In den meisten Bundesländern wurde die Dauer des Schulbesuchs bis zum Abitur in den letzten Jahren von 13 auf 12 Jahre verkürzt.
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