Archive for the 'Versicherungen' Category



Sperrfrist zur PKV für junge Akademiker verlängert

Samstag 13 Juni 2009 @ 2:36 pm

Die Klage von fünf Anbietern privater Krankenversicherungen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Mit der Urteilsverkündung vom Mittwoch, dem 10.06.2009 sind die Beschlüsse zur Gesundheitsreform seitens der Bundesregierung rechtens. So hatten namenhafte Versicherer, wie zum Beispiel die Allianz, Axa oder Victoria, die Bundesregierung bezüglich des Reformwerks zur Gesundheitsreform 2007 verklagt. Begründet wurde die Klage mit der Pflicht für die Private Krankenversicherung einen Basistarif einzuführen. Die Versicherer argumentierten, dass damit die Berufsfreiheit der Unternehmen eingeschränkt bzw. verletzt sei. Das Bundesverfassungsgericht wies diese Klage nun ab. So ist das Machwerk Gesundheitsreform des Bundesgesundheitsministeriums unter Führung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt rechtens.

Das Bundesverfassungsgericht argumentierte folgendermaßen. So ist der erwähnte Basistarif, den seit dem 01. Januar 2009 alle privaten Krankenversicherer anzubieten haben zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Sie sei aber durch das vorrangige Ziel allen Bürgern einen bezahlbaren gesetzlichen oder privaten Versicherungsschutz zu gewähren rechtens. Hinzu kommt, dass junge Akademiker es zukünftig schwerer haben werden von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die gesetzlich vorgeschriebene Sperrfrist wurde von vorher einem Jahr auf drei Jahre erhöht. Dies soll verhindern, dass Akademiker, die über die Familienversicherung gesetzlich versichert waren, ein Jahr nach ihrem Studium nicht direkt in die private Krankenversicherung wechseln können . Begründet wurde dies damit, das Akademiker sonst das solidarisch finanzierte gesetzliche Krankenversicherungssystem genossen haben, aber dann in die günstigen Angebote der privaten Krankenversicherer wechseln und sich diesem entziehen. So wurde diese Sperrfrist nun auf drei Jahre erhöht. das bedeutet das junge Akademiker, wenn sie in einem Angestelltenverhältnis arbeiten zukünftig mindesten drei Jahre 48.600€ brutto verdienen müssen, um das Recht zu bekommen in die private Krankenversicherung zu wechseln. So ist die PKV für Akademiker zukünftig schwieriger zu bekommen, wenn man vorher gesetzlich krankenversichert gewesen ist.

Wer mit dem Gedanken spielt, die Kasse wechseln zu wollen und die Vorteile und den Schutz einer privaten Krankenversicherung genießen will, sollte vorher die Angebote miteinander vergleichen. Diese Möglichkeit bietet zum Beispiel der kostenlose Tarifcheck mit dem PKV Tarifrechner von Private-Krankenversicherung.de. ein Vergleich lohnt sich. 

Autor: admin - Webseite



Den Zweitwagen richtig versichern

Montag 19 Mai 2008 @ 4:21 pm

Es ist keine Seltenheit, dass in vielen Haushalten Deutschlands nicht nur ein Fahrzeug angemeldet ist sondern mehrere. Woher das kommt, liegt klar auf der Hand: Ein Auto zu haben ist nicht mehr oder weniger ein Luxusgut, sondern eine Voraussetzung für den Job. Jeder, der abseits der Stadt wohnt, der braucht ein Auto, weil Nahverkehrsmittel offenbar die ländlichen Bereiche einerseits nicht abdecken, andererseits aber auch recht unbequem sind.

Obgleich die Kosten insgesamt für ein KFZ sehr hoch sind, so kann man bei der KFZ-Versicherung auch ein klein wenig sparen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist praktisch Grundvoraussetzung dafür, überhaupt ein Auto zulassen zu dürfen und im Straßenverkehr zu bewegen. Es steht also außer Frage, ob man sie haben muss oder nicht. Es ist viel mehr die Frage, wie viel man für eine KFZ-Versicherung ausgeben muss und wie man da vielleicht doch noch sparen kann. Gerade wenn der Sohn oder die Tochter nun ihren Führerschein gemacht haben und schon ein Auto brauchen und anmelden wollen, dann steigen sie mit immens hohen Kosten in die Autoversicherung ein, wenn sie das Auto selbst auf ihren Namen versichern würden.

Hier hilft die sogenannte Regelung über die Zweitwagen Versicherung. Und zwar kann man in der Autoversicherung einen Zweitwagen günstiger versichern, wenn man bereits den Erstwagen bei der gleichen Gesellschaft versichert hat. Die Kosten für den Zweitwagen sind nun in aller Regel günstiger, da dieser mit der Schadenfreiheitsklasse ½ beginnt, die bei rund 120-130 Prozent liegt. Ein Neuanfänger würde in der Tat beim doppelten landen!

Wenn man die Zweitwagenregel anwenden möchte, dann sollte man natürlich auch nach den Bedingungen schauen. Nicht immer sind die identisch bei allen Versicherungen. So gilt es beispielsweise abzuklären, von welchem Personenkreis das Fahrzeug gefahren werden darf.

Wenn man also einen KFZ Tarifvergleich nutzt, dann sollte man die Regelung zur Zweitwagenversicherung im Hinterkopf behalten und auch mit durchkalkulieren. Eventuell muss man sogar so weit gehen und den Erst- wie auch Zweitwagen in der Versicherung wechseln, da viele Versicherungen ein Auto allein nicht als Zweitwagen versichern.

Autor: cside - Webseite