BGH stärkt EuGH

Befristete Arbeitsveträge für ältere Arbeitnehmer sind rechtens nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Damit billigt Karlsruhe erstmals ein Urteil, was zuvor von einem anderen deutschen Gericht als nicht anwendbar erklärt wurde.

Der Beschluss mit dem Aktenzeichen 2 BvR 2661/06 wurde heute bekannt gegeben. (Mehr Informationen dazu: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,713885,00.html)

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